Friedhofsverwaltung Gera – Kontakt und Öffnungszeiten Friedhofsamt

Die Friedhofsverwaltung Gera zeichnet sich verantwortlich, dass die Gesetze & Anordnungen der Kommune zur Pflege und Verwaltung des Friedhofs eingehalten werden. Hierbei ist das Friedhofswesen Sache der Länder, in diesem Fall Sache der Kommunen sowie Kirchen. Dabei könnten entweder Kommunen beziehungsweise Kirchen Besitzer von Friedhöfen sein, die folglich die Friedhofsverwaltung mit deren Aufgaben beauftragen.

Friedhofsverwaltung Gera – Kontakt und Öffnungszeiten Friedhofsamt
Friedhofsverwaltung Gera – Kontakt und Öffnungszeiten Friedhofsamt

Die Umbettung beantragen

Für die Umbettung eines Verblichenen könnte es unterschiedliche Gründe geben. Möglicherweise sollen die Urnen mehrerer Familienmitglieder in einem Familiengrab zusammengebracht werden, oder weitere relevante Beweggründe sind die Ursache für eine Umbettung.

Für die Umbettung muss ein bevollmächtigter Verwandter des Verstorbenen einen Gesuch auf Umbettung bei der Friedhofsverwaltung Gera einbringen. Zuerst muss eine künftige Grabstelle nachgewiesen werden können, in welcher die Gebeine des Verblichenen nachher zur Ruhe gelegt werden. Die Gebühren für so eine Umbettung sind in den verschiedenen Kommunen wirklich verschieden und könnten in der Gebührenordnung bzw. den Friedhofssatzungen des Friedhofs nachgeschlagen werden. Die Friedhofsverwaltung Gera kann Interessenten auch über die Preise einer Umbettung Informationen geben. Umbettungen dürfen nur von Bestattungsunternehmen oder, wenn die Umbettung auf dem gleichen Friedhof stattfindet, vom Friedhofspersonal ausgeführt werden.

Genehmigung der Grabsteine

Die Genehmigung der Grabmale ist eine wesentliche Aufgabe der Friedhofsverwaltung Gera. Für jene Gestaltung der Grabmale findet man durch Land oder Gemeinde festgelegte Normen, welche beachtet werden müssen. Natürlich ist keinesfalls jede Form bzw. Größe eines Grabmales realisierbar. Dabei ist es egal, ob es sich um eine Urnenbestattung beziehungsweise Erdbestattung handeln würde.

Grab verlängern lassen

Ein nicht seltener Irrtum ist es, dass man ein Grab kaufen würde. Tatsächlich erwirbt man bloß ein Nutzungsrecht für das Grab. Die Friedhofsverwaltung Gera bestimmt für das Nutzungsrecht eine festgelegte Mindestruhezeit . Diese Mindestruhezeit kann deckungsgleich mit der Laufzeit einer Grabststelle sein, kann aber auch differieren. Da die Mindestruhezeit nicht vom Gesetzgeber bestimmt ist, ist sie in jeder Gemeinde anders.

Meist legt die Friedhofsverwaltung bei Volljährigen eine Mindestruhezeit von 20-30 Jahren fest. Bei Minderjährigen könnte diese Mindestruhezeit auch kürzer sein. Die Friedhofsverwaltung unterrichtet den Inhaber des Nutzungsrechtes fristgemäß darüber, wann die Mindestlaufzeit vorbei ist. Sie können sich an diesem Punkt entscheiden, ob Sie die Grabstelle weitere Jahre behalten möchten, oder nicht. Die Gebühren für das Grab verlängern lassen sind auch von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.

Verwaltungsaufgaben der Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung Gera ist ebenfalls für Verwaltungsaufgaben verantwortlich:

  • Beauftragen einer Friedhofgärtnerei Gera
  • Führung des Grabstättenverzeichnisses
  • Zuteilung der Grabstellen
  • Verwaltung des Bestattungsverzeichnisses
  • Prüfung sowie Aufbewahrung von Bestattungsunterlagen
  • Autorisierung der Grabmale
  • Friedhof Regeln
  • Grabgestaltung
  • Monitoring der Befolgung der Grabgestaltungsvorschriften, Friedhofssatzung beziehungsweise Friedhofsordnung
  • Verkehrssicherungspflicht für den gesamten Friedhof
  • Festlegung sowie Überwachung der Ruhezeiten

Wer kann einen Friedhof betreuen?

In der Regel sind Friedhöfe in der BRD unter der Trägerschaft von Kommunen sowie Kirchengemeinden.

Friedhöfe können auch geführt werden von:

  • Weltanschauungsgemeinschaften des öffentlichen Rechts
  • Stiftungen oder Körperschaften
  • Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts
  • muslimische Gemeinden
  • Jüdische Gemeinden
  • Andere, die mit dem Betrieb des Friedhofs beauftragt worden sind

Ablauf von Begräbnisen

Die Friedhofsverwaltung ist gleichermaßen dafür verantwortlich, dass Begräbnisse würdig vonstatten gehen. Sie beauftragen unter anderem den Trägerdienst für einen Sarg, damit es dabei nicht zu unschönen Zwischenfällen kommen kann. Bei einer Öffnung und Schließung eines Grabes ist gleichfalls auf Pietät sowie Respekt zu achten.

Wo findet man die Friedhofsverwaltung in Gera

Auf der nachfolgenden Karte sehen Angehörige den Friedhofsverwalter in Gera. Beim Klicken auf die Markierung sehen Sie die Anschrift, Rezensionen und Öffnungszeiten der entsprechenden Friedhofsverwaltung in Gera:

Friedhofsgebühren Gera

Man hat in der Bundesrepublik für die Friedhofsgebühren eine grobe Orientierung, innerhalb derer die Friedhofsträger der einzelnen Gemeinden beziehungsweise Kirchenträger ihre Abgaben festlegen können. Hierbei könnten sich Friedhofsgebühren in Gera um mehrere hundert EUR zu benachbarten Gemeinden oder Kommunen unterscheiden. Festgelegt sind die Friedhofsgebühren in einer so genannten Friedhofsgebührensatzung. Die Friedhofsverwaltung Gera stellt Ihnen diese Friedhofsgebührensatzung zur Verfügung. Oftmals kann man die Friedhofsgebühren für Gera außerdem auf der speziellen Onlinepräsenz der Kommune runterladen.

Friedhofsverwaltung Aufgaben

Der Friedhofsverwalter hat diverse Pflichten auf dem Friedhof auszuführen. Anschließend möchten wir einige Aufgaben der Friedhofsverwaltung Gera abbilden.

Die wichtigste Bestimmung der Friedhofsverwaltung Gera wäre es, die Friedhofsanlagen zu erstellen und zu führen. Zum Teil sind jene Friedhöfe bereits ziemlich in die Jahre gekommen, gelegentlich müssen diese jedoch vollständig neu geplant und projektiert werden. In diesem Fall ist es ausgesprochen wichtig, dass der Friedhof eine pietätvolle Begräbnisstätte für die letzte Ruhe darstellt. Für Friedhöfe im Bestand ist es wichtig, dass die Friedhofsverwaltung Gera die Wege, Grünflächen, Baumbestand, Rasenflächen sowie Ruheplätze instand hält.

Die dem Friedhof gehörigen Gebäude wie: Trauerhalle, Verwaltungsgebäude, Umfriedung, Leichenhalle beziehungsweise Eingänge müssen ebenfalls gepflegt und in Schuss gehalten werden.

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