Friedhofsverwaltung Arnstadt – Kontakt und Öffnungszeiten Friedhofsamt

Die Friedhofsverwaltung Arnstadt ist dafür verantwortlich, dass die Bestimmungen & Anweisungen der Kommunalverwaltung zur Unterhaltung und Verwaltung des Friedhofs eingehalten werden. Dabei ist das Friedhofswesen Sache der Länder, hier speziell Angelegenheit der Kommunen sowie Kirchen. Dabei können entweder Kommunen oder Kirchen Inhaber von Friedhöfen sein, welche dann die Friedhofsverwaltung mit den Aufgaben betrauen.

Friedhofsverwaltung Arnstadt – Kontakt und Öffnungszeiten Friedhofsamt
Friedhofsverwaltung Arnstadt – Kontakt und Öffnungszeiten Friedhofsamt

Eine Umbettung in Auftrag geben

Für die Umbettung eines Verstorbenen könnte es verschiedene Gründe geben. Unter Umständen sollen die Urnen mehrerer Familienangehöriger in einem Familiengrab zusammengeführt werden, oder sonstige relevante Gründe sind die Ursache für die Umbettung.

Für eine Umbettung sollte ein berechtigter Familienangehöriger des Verstorbenen einen Gesuch auf Umbettung bei der Friedhofsverwaltung Arnstadt einbringen. Zunächst muss eine neue Grabstelle belegt werden können, in der der Verstorbene nachher zur Ruhe gelegt werden. Die Gebühren für die Umbettung sind in den einzelnen Kirchgemeinden unterschiedlich und können in der Gebührenordnung bzw. den Friedhofssatzungen eines Friedhofs überprüft werden. Die Friedhofsverwaltung Arnstadt könnte Ihnen auch über die Kosten einer Umbettung Auskunft erteilen. Umbettungen dürfen exklusiv nur von Bestattungsunternehmen oder, wenn die Umbettung auf dem selben Friedhof stattfindet, vom Friedhofspersonal vorgenommen werden.

Wer dürfte einen Friedhof unterhalten?

Im Grunde sind Friedhöfe in der Bundesrepublik in der Verantwortung von Kirchengemeinden sowie Kommunen.

Friedhöfe können auch betrieben werden von:

  • Jüdische Gemeinden
  • Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts
  • muslimische Gemeinden
  • Andere, welche mit der Betreuung eines Friedhofs betraut worden sind
  • Stiftungen oder Körperschaften
  • Weltanschauungsgemeinschaften des öffentlichen Rechts

Friedhofsgebühren Arnstadt

Man hat in der BRD für die Friedhofsgebühren eine Maximalgrenze, innerhalb derer die Friedhofsträger der diversen Kirchen bzw. Gemeinden die Gebühren bestimmen können. Hierbei könnten die Friedhofsgebühren in Arnstadt um einige hunderte EUR zu anderen Gemeinden beziehungsweise Kommunen differenzieren. Festgelegt sind die Friedhofsgebühren in der sogenannten Friedhofsgebührensatzung. Die Friedhofsverwaltung Arnstadt stellt Interessenten diese Friedhofsgebührensatzung zur Verfügung. Häufig kann man die Friedhofsgebühren für Arnstadt darüber hinaus auf der jeweiligen Onlinepräsenz der Kirchgemeinde downloaden.

Genehmigung der Grabsteine

Die Zulassung der Grabsteine ist eine wichtige Funktion der Friedhofsverwaltung Arnstadt. Für jene Gestaltung der Grabsteine gibt es durch Bundesland oder Kommune feste Normen, welche eingehalten werden müssen. Logischerweise ist nicht jede Größe beziehungsweise Form eines Grabmales realisierbar. In diesem Fall ist es egal, ob es sich um die Erdbestattung beziehungsweise Urnenbestattung handeln würde.

Wo befindet sich die Friedhofsverwaltung in Arnstadt

Auf der nachstehenden Karte sehen Sie den Friedhofsverwalter in Arnstadt. Nach dem Klicken auf den Marker sehen Sie die Bewertungen, Öffnungszeiten sowie Anschrift der entsprechenden Friedhofsverwaltung in Arnstadt:

Grab verlängern lassen

Ein häufiger Irrtum ist es, dass man eine Grabstätte kaufen würde. In Wahrheit erwirbt der Interessent bloß ein Nutzungsrecht für das Grab. Die Friedhofsverwaltung Arnstadt legt für jenes Nutzungsrecht eine Mindestruhezeit fest. Die Mindestruhezeit kann deckungsgleich mit der Laufzeit eines Grabes sein, muss aber nicht. Da eine Mindestruhezeit nicht vom Gesetzgeber festgesetzt ist, ist sie in jeder Kirchgemeinde unterschiedlich.

Meist ist von der Friedhofsverwaltung bei Erwachsenen eine Mindestruhezeit von 20-30 Jahren festgesetzt. Bei Minderjährigen kann diese Mindestruhezeit auch verkürzt sein. Die Friedhofsverwaltung unterrichtet den Inhaber des Nutzungsrechtes rechtzeitig darüber, wann die Mindestlaufzeit abgelaufen ist. Sie können sich anschließend entscheiden, ob Sie die Grabstelle weitere Jahre behalten möchten, oder nicht. Die Gebühren für das Grab verlängern lassen sind ebenfalls von Gemeinde zu Gemeinde verschieden.

Friedhofsverwaltung Aufgaben

Ein Friedhofsverwalter hat diverse Pflichten auf dem Friedhof auszuführen. Im Anschließenden möchten wir diverse Tätigkeiten der Friedhofsverwaltung Arnstadt abbilden.

Die bedeutendste Pflicht der Friedhofsverwaltung Arnstadt wäre es, die Friedhofsanlagen zu gestalten und zu führen. Teils sind diese Friedhöfe schon sehr in die Jahre gekommen, hin und wieder müssen selbige jedoch vollständig neu konzeptioniert und entworfen werden. Dabei ist es ausgesprochen wichtig, dass der Friedhof eine pietätvolle Grabstätte nach dem Ableben darstellt. Für Friedhöfe die schon älter sind ist es entscheidend, dass die Friedhofsverwaltung Arnstadt die Rasenflächen, Grünflächen, Baumbestand, Ruheplätze und Wege in Schuss hält.

Die dem Friedhof zugeordneten Gebäude wie: Leichenhalle, Verwaltungsgebäude, Umfriedung, Eingänge oder Trauerhalle müssen ebenfalls betreut und instand gehalten werden.

Ablauf von Bestattungen

Die Friedhofsverwaltung ist gleichermaßen dafür zuständig, dass Begräbnisse pietätvoll ablaufen. Sie beauftragen außerdem den Trägerdienst für einen Sarg, damit es hier auf keinen Fall zu unschönen Ereignissen kommt. Bei der Öffnung und Schließung einer Grabstätte ist auch auf Würde sowie Pietät zu achten.

Verwaltungsaufgaben der Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung Arnstadt ist auch für Verwaltungsaufgaben zuständig:

  • Autorisierung der Grabsteine
  • Prüfung sowie Aufbewahrung der Bestattungsunterlagen
  • Beauftragen einer Friedhofgärtnerei Arnstadt
  • Grabgestaltung
  • Verkehrssicherungspflicht für den kompletten Friedhof
  • Führung eines Grabstättenverzeichnisses
  • Festlegung und Überwachung der Ruhezeiten
  • Verwaltung des Bestattungsverzeichnisses
  • Überwachung der Einhaltung der Friedhofssatzung, Friedhofsordnung bzw. Grabgestaltungsvorschriften
  • Belegung der Grabstellen

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