Das Bestattungsgesetz nach Bundesländern

Weil das Bestattungsrecht den Ländern unterliegt, besteht in Deutschland in jedem Bundesland ein eigenes Bestattungsgesetz. Die einzelnen Gesetzespunkte sind allerdings überall sehr ähnlich. Bei einigen Themenbereichen gibt es auch bundeseinheitliche Regelungen.

Das Bestattungsgesetz nach Bundesländern
Das Bestattungsgesetz nach Bundesländern

Dies ist in erster Linie bei der Bestattungspflicht der Fall. Bereits seit dem Mittelalter existiert eine Pflicht zur Bestattung. Das Bestattungsgesetz besagt, dass eine verstorbene Person innerhalb einer bestimmten Frist ordentlich zu bestatten ist. Die Bestattungspflicht obliegt den nächsten Angehörigen. Meist trifft dies auf den Ehepartner oder auf die Kinder zu.

Die Art der Bestattung

Hat der Verstorbene keine Angaben zur Bestattungsart hinterlassen, entscheiden die Angehörigen. Jeder hat die Möglichkeit, seine Bestattungswünsche in der schriftlichen Form einer Bestattungsverfügung zu Lebzeiten zu regeln, so dass es nach dem Tod keine Unstimmigkeiten gibt. Für Feuerbestattungen sieht das Bestattungsgesetz besondere Richtlinien vor.

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Bevor ein Verstorbener eingeäschert werden darf, muss eine zweite Leichenschau erfolgen, die ein Amtsarzt auszuführen hat. Diese zweite Untersuchung dient der Bestätigung der Todesursache auf dem Totenschein. Es wird gleichzeitig auch noch ein Identitätsnachweis durchgeführt.

Die Bestattungsfristen laut Bestattungsgesetz

Je nach Bundesland muss eine verstorbene Person innerhalb von 24 bis 36 Stunden nach Eintritt des Todes in eine Leichenhalle gebracht werden. In einigen Bundesländern bestimmt das Bestattungsgesetz, wann spätestens die Einsargung zu erfolgen hat. Frühestens nach 48 Stunden seit Todeseintritt darf ein Verstorbener beerdigt werden.

Das Bestattungsgesetz gibt in einigen Bundesländern auch noch eine Zeitspanne vor, bis wann ein Verstorbener bestattet sein muss.

Weitere Regelungen im Bestattungsgesetz

Die Kostentragungspflicht beruft die Erben als Verantwortliche für die Kosten der Bestattung. Stehen keine Erben zur Verfügung oder sind die Erben alle mittellos, kommt das örtliche Sozialamt für die Kosten auf. Das Bestattungsrecht regelt auch noch das Friedhofswesen, das wiederum je nach Bundesland unterschiedlich ausfällt.


Bestattungsgesetz

Die Bestattungspflicht ist in Deutschland eine allgemeingültige Pflicht. Sie besteht seit den Zeiten des Mittelalters und legt fest, dass jeder Tote innerhalb von bestimmten zeitlichen Fristen eine Bestattungerhalten muss. Die genauen Vorgaben richten sich dabei nach den Bundesländern und können durchaus variieren. Als Bestattungspflichtig gelten die engsten Angehörigen

-> Bestattungsgesetz


Die gesetzliche Erbfolge

Die gesetzliche Erbfolge besteht aus einem gestaffelten Ordnungssystem. Das Verwandtschaftsverhältnis bezieht sich immer auf den Erblasser. Zur ersten Ordnung zählen die Abkömmlinge und deren Nachkommen, somit Kinder, Enkel und Urenkel. Auch die adoptierten und nichtehelichen Kinder gehören dazu. Die zweite Ordnung umschließt die Eltern und deren Abkömmlinge, somit Vater, Mutter, Brüder, Schwestern und deren Kinder und Enkel. Bei der dritten Ordnung kommen die Großeltern und deren Abkömmlinge zum Zug.

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