Leichenschau – Feststellung des Todes & Bestimmung der Ursachen

Im Grunde kommt es nach dem Tod eines Menschen immer zu einer Leichenschau, denn durch diese verschafft sich der Mediziner Gewissheit über die Umstände des Todes. Demnach wird eine solche Leichenschau bei einem jeden Verstorbenen vorgenommen. Gewisse Umstände können außerdem dazu führen, dass es nicht bei einer Leichenschau bleibt.

Leichenschau – Feststellung des Todes & Bestimmung der Ursachen
Leichenschau – Feststellung des Todes & Bestimmung der Ursachen

Worum handelt es sich bei einer Leichenschau genau?

Eine Leichenschau ist im Grunde eine Untersuchung des Verstorbenen, um  festzustellen, ob dieser tatsächlich tot ist. Außerdem wird hier die Ursache des Ablebens festgestellt. Wobei es insgesamt gleich drei verschiedene Arten einer Leichenschau gibt.

Mediziner sprechen hier zum einen von der ersten bzw. äußeren Leichenschau. Zum anderen gibt es noch die zweite Leichenschau bzw. die Kremationsleichenschau, sowie die innere Leichenschau, auch als Obduktion bekannt. Kommt es zu einem Todesfall wird die erste Leichenschau immer vorgenommen. Die beiden anderen Arten hingegen werden nur durchgeführt, wenn spezielle Umstände vorliegen.

Die erste Leichenschau

Am Auffinde-Ort des Verstorbenen erfolgt stets die erste Leichenschau. Diese reguläre Untersuchung wird bei einem jeden Toten vorgenommen. Hierzulande sind die Vorgaben dieser Leichenschau nicht einheitlich festgelegt. In den Bestattungsgesetzen jeden einzelnen Bundeslandes finden sich in diesem Fall verschiedene Regeln. So kann einer jeder Mediziner eine erste Leichenschau vornehmen. Kommt es in den eigenen vier Wänden zu einem Todesfall ist es demnach fast schon üblich, dass der Hausarzt eine solche vornimmt. Dieser stellt dann den Tod fest und stellt anschließend einen Totenschein aus.

Ebenso möglich ist es nach dem Tod eines lieben Menschen den kassenärztlichen Notdienst zu informieren. Auch dieser nimmt eine erste Leichenschau vor und stellt einen Totenschein aus. Wer hingegen den Notdienst in diesem Fall anruft, wird feststellen, dass dieser oftmals nur einen vorläufigen Totenschein ausstellen darf. Im Vordergrund steht hier immer das Retten eines Menschenlebens, so dass diesen die Zeit fehlt, um eine vollständige Leichenschau durchzuführen.

Welches Ziel verfolgt die erste Leichenschau?

Mit Hilfe der ersten Leichenschau soll der Tod des Verstorbenen offiziell festgestellt werden. Im Gleichklang ermittelt der Mediziner die Todesursache, sowie die Todesart. Außerdem versucht der Arzt festzulegen, wann genau der Tote gestorben ist.

Was ist der Unterschied zwischen Todesursache und Todesart?

Bei der Ursache des Todes handelt es sich um die Umstände bzw. Ergebnisse, die zum Ableben des Verstorbenen geführt haben. Hier kann es sich, beispielsweise, um einen Schlaganfall, Herzinfarkt, alkoholische Leberzirrhose und Ähnliches handeln. Bei der Todesart hingegen unterscheiden die Mediziner zwischen der natürlichen, nicht natürlichen, sowie ungeklärten Todesart.

Handelt es sich um eine natürliche Todesart, kann dieser, zum Beispiel, durch eine tödlich verlaufende Krankheit oder durch das vorangeschrittene Alter eingetreten sein. Von einer nicht natürlichen Todesart hingegen sprechen Mediziner, wenn es durch Fremdeinwirkung zum Tod gekommen ist. Dies kann, beispielsweise, ein Unfall, Tötungsdelikt oder auch ein Ärztefehler sein. Kann die Todesart dagegen nicht zweifelsfrei festgestellt werden, sprechen Mediziner von einer ungeklärten Todesart.

Wie wird eine erste Leichenschau durchgeführt?

Am jeweiligen Ort des Auffindens des Toten findet stets die erste Leichenschau statt. Der Verstorbene wird für diese Untersuchung komplett entkleidet, damit der Mediziner sämtliche Körperregionen des Toten genau untersuchen kann.

  1. Den Tod feststellen

Damit der Mediziner den tatsächlichen Tod feststellen kann, sucht dieser zuerst einmal nach den sicheren Todeszeichen. Zu diesen gehören die Totenflecken, Totenstarre, bestimmte Verletzungen des Körpers, sowie Fäulnis. Schon nach 20 Minuten nach dem Eintritt des Todes können sich bei einem Verstorbenen Totenflecken zeigen. Außerdem können ebenso halbstündige Reanimationsversuche dazu dienen den Tod festzustellen, wenn diese vergeblich sind.

  1. Die Todesursache, sowie die Todesart

Der Mediziner untersucht den Leichnam auf sämtliche körperliche Hinweise, die Aufschluss über die Todesursache, wie die Todesart geben könnten. Die Resultate werden dann im Totenschein festgehalten.

  1. Den Todeszeitpunkt feststellen

Relativ exakt lässt sich der Zeitpunkt des Todes über die Körpertemperatur des Leichnams feststellen. In diesem Fall muss der Mediziner aber ebenso die Temperatur der Umgebung mit einbeziehen. Auch die Totenflecken, wie die Totenstarre geben Aufschluss darüber, wie lange der Verstorbene bereits tot ist. Ist der Todeszeitpunk bestimmt, wird der Mediziner einen endgültigen Totenschein ausstellen.

Die zweite Leichenschau

Vor einer Einäscherung in einem Krematorium wird die zweite Leinschau vorgenommen. Diese wird auch als Krematoriums-Leichenschau bezeichnet. Vor einer Einäscherung muss es zu einer solchen Leichenschau kommen, denn diese ist im Bestattungsgesetz vorgeschrieben. Da nach der Einäscherung keine Möglichkeit mehr besteht weitere Untersuchungen an dem Verstorbenen vorzunehmen, gehört diese zweite Leichenschau zur Pflicht.

Wann kommt es zur dritten Leichenschau?

Die dritte Leichenschau nennt sich auch Autopsie oder Obduktion. Diese wird entweder von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegeben. Diese erfolgt somit, wenn die Todesart nach der ersten Leichenschau nicht geklärt werden konnte oder aber wenn es zweifelhaft ist, ob der Verstorbene wirklich eines natürlichen Tods gestorben ist.

Fazit: Im Grunde unterscheidet man zwischen drei verschiedene Arten der Leichenschau. Die erste Leichenschau erfolgt stets bei jedem Verstorbenen direkt am Auffindungsort. Wird der Leichnam nach Ausstellung des Totenscheins außerdem eingeäschert, kommt es auch noch zu einer zweiten Leichenschau. Die dritte Leichenschau hingegen wird nur in Betracht gezogen, wenn die Todesart nicht geklärt werden konnte oder aber wenn es Zweifel an einem natürlichen Tod des Verstorbenen gibt.

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