Wer ist Bestattungspflichtig?

Als bestattungspflichtig gelten in erster Linie die nächsten Familienangehörigen, an erster Stelle der/ die Ehegatte/ Ehefrau, der gemeinsame Lebenspartner, die Kinder wie auch die Verwandtschaft. Das Gesetz macht im Regelfall keinen Unterschied zwischen dem letzten Lebenspartner oder einem Ehepartner und stellt ihn als Berechtigten gleich.

Wer ist Bestattungspflichtig?
Wer ist Bestattungspflichtig?

Die Gesetzeslage weniger Bundesländer wie z.B. Bayern oder Sachsen, kennt bis jetzt keine eingetragene Lebenspartnerschaft und deshalb ist es hier besonders wichtig, noch zu Lebzeiten eine schriftliche Vorsorge zu verfassen, um innerfamiliäre Streitfälle zu vermeiden.

Eine Verpflichtung zur Bestattung ist gegeben – unabhängig von der Erbenstellung. Das beruht auf der gewohnheits- und sittenrechtlichen Totenfürsorgepflicht. Für den Fall, das ein Verstorbener keine klare und eindeutige Vorkehrung für den Todesfall verfasst hat, müssen die Hinterbliebenen entsprechende Maßnahmen treffen. In diesem Zusammenhang kann eine persönliche Vorsorgevollmacht überaus sinnvoll sein.

Spezielle Vorkehrungen können in einem Testament, dem Erbvertrag, oder einem Bestattungsvorvertrag niedergeschrieben werden. Eine Bestattung in Deutschland, gleich ob es sich hierbei um eine Erd- Feuer- oder Seebestattung handelt, muss stets unter Berücksichtigung auf die bestehenden Hygieneanforderungen stattfinden.

Wer ist für die Organisation und Bezahlung einer Beerdigung zuständig?

In erster Linie sind die im Testament des Verstorbenen als Testamentsvollstrecker benannten Personen (oder, falls der Verstorbene kein Testament gemacht hat, die nächsten Verwandten) für die Organisation der Beerdigung verantwortlich. Die Kosten können aus dem vom Verstorbenen hinterlassenen Vermögen (dem „Nachlass“) bestritten werden. Manchmal stirbt eine Person jedoch, ohne genügend Geld für die Beerdigung zu hinterlassen. In diesem Fall wird normalerweise von den Angehörigen erwartet, dass sie die Kosten übernehmen.

Die Testamentsvollstrecker sollten prüfen, ob der Verstorbene eine Bestattungsvorsorge abgeschlossen hat. Wenn dies der Fall ist, sind Sie möglicherweise verpflichtet, ein bestimmtes Bestattungsunternehmen zu beauftragen oder ein bestimmtes Bestattungspaket zu wählen. Sie sollten auch prüfen, ob der Verstorbene eine Sterbegeld- oder Lebensversicherung abgeschlossen hat, die für die Bestattungskosten aufkommt, oder eine betriebliche oder private Altersvorsorge, die eine Pauschalzahlung für die Bestattungskosten vorsieht.

 

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